Startseite > Rechtsgebiete > Arbeitsrecht

Anwälte für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bestimmt durch seine gesetzlichen Regelungen, die kollektive Gestaltung über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und die individuelle Gestaltung über Arbeitsverträge das tägliche Leben von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das komplexe Ineinandergreifen der diversen Regelungen in Ihren Arbeitsalltag wird von unserem Fachanwalt und auch den weiteren Anwälten der Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE kompetent und professionell geregelt und betreut.

Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

„Ich werfe Sie raus“. Schnell ist eine Kündigungserklärung ausgesprochen. Aber ob sie formwirksam geschweige denn begründet ist, wird oft erst später geprüft. Wir beraten Sie professionell und kompetent in allen rechtlichen Problemstellungen der Gestaltung der arbeitsrechtlichen Verträge und Erklärungen und der vorausschauenden Wahrnehmung Ihrer Personalverantwortung.

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind Fragen wie die Befristung oder Entfristung, Ausschlussfristen, die Regelung eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung, die Mitwirkung eines Betriebsrates und vor allem die Folgen einer Kündigungserklärung wie Lohnzahlung, Urlaubsabgeltung, Freistellung und Zeugnis im Vorhinein sorgfältig zu prüfen, um Zeit und Geld im Nachhinein zu sparen.

Die komplexen Zusammenhänge der betrieblichen Mitbestimmung durch Anhörung und Mitwirkung, die Rechte und Kompetenzen eines Betriebsrates und Gewerkschaften sind Fragen, die nicht erst geprüft werden dürfen, wenn problematische Sachverhalte auftreten.

Viele Fragen können bereits durch eine vorausschauende Gestaltung der Regelungen des Arbeitsvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages im Voraus geregelt und dadurch ein Streit bis hin zu einem Streik vermieden werden.

Ein Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich, wenn er durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Antrag der TV-Parteien im öffentlichen Interesse für allgemeinverbindlich erklärt wird. Er gilt dann für alle auch bisher nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der jeweiligen Tarifbranche.

Die Betriebsvereinbarung ist eine vertragliche Abrede zwischen dem Betriebsrat eines Unternehmens und dem Arbeitgeber. Diese Vereinbarung ist wie Gesetze oder Tarifverträge rechtsverbindlich und begründet Rechte und Pflichten sowohl für den Arbeitgeber, den Betriebsrat als auch die Arbeitnehmer.

Über das Direktionsrecht kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages bestimmte, dabei auch neue Aufgaben zuweisen. Gegenstand ist der Inhalt, der Ort und die Zeit der Arbeitsleistung. Das Direktionsrecht ist begrenzt durch Regelungen im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag bzw. durch eine gesetzliche Regelung.

In einem Interessenausgleich regeln der Betriebsrat und der Arbeitgeber einvernehmlich eine vom Unternehmen gewollte Betriebsänderung und definiert dabei Art und Ausmaß der betrieblichen Einschnitte, beispielsweise bei einer vollständigen oder teilweisen Betriebsstilllegung.

Eine Massenentlassung ist gemäß KSchG gegeben, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen bestimmte Mindestzahlen an Entlassungen abhängig von der Beschäftigungszahl im Betrieb erfolgen. Dem Betriebsrat sind die Gründe, die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden sowie der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, der Zeitraum der Entlassungen, die Kriterien der Auswahl und die Berechnung der Abfindung mitzuteilen. Die Anzeige und die Mitteilung an den Betriebsrat sind der Agentur für Arbeit zuzuleiten.

Scheinselbstständige sind Personen, die als selbstständig und wirtschaftlich frei handelnde Personen auftreten, tatsächlich aber als abhängig Beschäftigte nach SGB IV zu bewerten sind. Rechtsfolgen sind, dass die entsprechenden Personen auch noch bis zu vier Jahre später als abhängig Beschäftigte bewertet werden und entsprechend die Deutsche Rentenversicherung Forderungen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und das Finanzamt die Lohnsteuer einfordern können. Insbesondere hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und der Lohnsteuer können neben den Verfahren zur Rückforderung auch Strafverfahren die Folge sein.

Der Sozialplan stellt das Pendant zum Interessenausgleich dar. In ihm wird einvernehmlich zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber das Ausmaß und die Höhe der entsprechenden Entschädigungsleistungen für die betrieblichen Einschnitte, in der Regel den Wegfall des Arbeitsplatzes, geregelt.

Leitende Angestellte

Arbeitsrecht für leitende Angestellte

Als leitender Angestellter üben Sie Funktionen aus, die der Unterstützung des Arbeitgebers beziehungsweise der Geschäftsführung dienen bzw. Sie fungieren zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Gemengelage aus Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer, aber auch die besondere Stellung und damit die Einschränkungen Ihrer Rechte lassen Fragestellungen auftreten, die eine professionelle und kompetente Beratung, wie von uns angeboten, notwendig machen.

Ein leitender Angestellter ist ein Arbeitnehmer, der eine Funktion ähnlich oder gleich der eines Geschäftsführers oder Betriebsleiters ausübt und somit zum selbstständigen Abschluss bzw. zur selbstständigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses befugt ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, liegt nicht allein an der Definition im Arbeitsvertrag, sondern an der letztlich rechtlichen Überprüfung der genannten Voraussetzungen. In den meisten Fällen sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt.

Relevant ist diese Fragestellung für den Arbeitgeber, da dieser bei einem leitenden Angestellten nach der gerichtlichen Feststellung der Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Arbeitgeberkündigung einen gerichtlichen Auflösungsantrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Begründung stellen kann; das Arbeitsgericht kann dann das Arbeitsverhältnis unter Festsetzung einer Abfindung auflösen.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist ein Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer zu bewerten. Mit ihm ist ein Dienstvertrag und gleichzeitig ein Geschäftsführervertrag geschlossen, sodass schon die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für ihn entfällt und auch kein Kündigungsschutz besteht. Umso wichtiger ist hier bereits die Gestaltung des Vertrages und das Aushandeln der Bedingungen.

Nach dem KSchG können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses stellen. Dem Arbeitnehmer muss die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar sein, für den Arbeitgeber müssen Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit nicht weiter erwarten lassen. Bei echten leitenden Angestellten muss der Arbeitgeber den Antrag auf Auslösung nicht begründen.

Variable Lohnbestandteile sind der leistungs-, projekt- oder unternehmensabhängige Bestandteil des Gesamteinkommens des Arbeitnehmers in Abgrenzung zum Fixeinkommen. Es kann sich hierbei um Zahlungen von Provisionen, Prämien oder Boni handeln. Ihre Bemessung und Bewertung richtet sich nach individuellen betrieblichen Vergütungsvereinbarungen, die je nach Unternehmen individuell gestaltet sein können. Der Anteil der variablen Lohnbestandteile an dem Gesamteinkommen steigt in der Regel mit der Position und Verantwortung, weshalb beispielsweise bei einem hohen leitenden Angestellten der Anteil bis 50 % steigen kann, bei unteren Hierarchien aber nur bei 10-20 % liegen darf. Die variablen Lohnbestandteile des Gehaltes dürfen das Fixum des Gehaltes nicht derart beschränken, dass die Existenz gefährdet ist.

Dienstwagenregelungen stellen neben der betrieblichen insbesondere für die private Nutzung der jeweiligen Fahrzeuge eine Grundlage dar. Für die private Nutzung sind vor allem die Fragen der Versteuerung und der Haftung für Schäden festzuhalten.

Eine Überstunde ist die Überschreitung der individual- oder kollektivrechtlich geschuldeten Arbeitszeit. Eine Überstunde liegt nur vor, wenn sie von dem Arbeitgeber angeordnet oder aufgrund des von dem Arbeitnehmer bearbeiteten Projektes beispielsweise aufgrund einer zeitlichen Zielvorgabe durch den Arbeitgeber zwingend geboten gewesen ist. Eine Überstunde ist demnach nicht automatisch Mehrarbeit.

Die Versetzung stellt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches oder einer anderen Arbeitsaufgabe dar, welche prognostisch länger als einen Monat andauert beziehungsweise einer erheblichen Änderung der Umstände entspricht, unter denen die Arbeitsleistung zu erbringen ist, einhergeht. Die Versetzung kann zum einen Ausdruck einer reinen Wahrnehmung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber, zum anderen auch eine Reaktion aus dem Maßnahmenkatalog zwischen einer Anhörung bis hin zu einer Degradierung als milderes Mittel vor einer Abmahnung sein.

Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

„Ich kündige“. Mündliche Erklärungen auch des Arbeitnehmers sind schnell ausgesprochen. Wenn sie auch rechtlich keine Wirkung haben, so kann der Inhalt bereits das Betriebsklima belasten und das folgende Verhalten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Probleme aufwerfen, die eine kompetente und professionelle Betreuung notwendig machen.

Die Prüfung des Aufgabenbereiches des Arbeitnehmers, eine folgende Versetzung, eine Arbeitnehmerüberlassung, eine Freistellung oder die Verweigerung von variablen Lohnbestandteilen und Gratifikationen oder Boni können Folgen einer solchen Erklärung sein.

Der Arbeitnehmer bleibt dem Arbeitsplatz ohne Erlaubnis fern, meldet sich krank, nimmt eigenmächtig Urlaub oder macht ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitskraft geltend.

Alle diese Punkte werfen rechtliche Probleme auf, die wieder zu Reaktionen mit weiteren rechtlichen Problemen führen. Am Ende steht oft das zwischenmenschliche Zerwürfnis mit der Folge, dass Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge angeboten werden, in denen umfassend alle Fragen zur Beendigung von der Abfindung bis zum Zeugnis geregelt werden können.

Kommt es zu keiner Einigung, folgt die Kündigung mit der Folge der Kündigungsschutzklage und der Klärung durch ein Gericht. Die Erfahrung zeigt, dass über 80 % der Kündigungsschutzklagen am Ende zu einer vergleichsweisen Regelung führen.

Die Abfindung ist eine einmalige und außerordentliche Zahlungsleistung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer zur Kompensation des Verlustes des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Möglichkeit zur Erwirtschaftung eines Einkommens. Ein Anspruch auf eine Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie kann im Rahmen eines Vergleiches immer ausgehandelt werden. Lediglich durch Stellung eines Auflösungsantrages kann eine Abfindung ausnahmsweise durch ein Gericht festgesetzt werden.

Eine Abmahnung stellt in schriftlicher Form die stärkste Disziplinarmaßnahme vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar und wird bei dem Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Arbeitspflichten, gegen Anweisungen oder die Betriebsordnung ausgesprochen. Von der Abmahnung im Rahmen zwischen Anhörung bis zur Degradierung sind insbesondere die Ermahnung und die Verwarnung.

Ein Arbeitsvertrag ist die individuelle Regelung zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine befristete oder unbefristete weisungsgebundene und abhängige Überlassung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers gegen einen von dem Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu zahlenden Arbeitslohn. Diese Vereinbarung kann durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge modifiziert, erweitert oder eingeschränkt werden.

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist das in diesem festgehaltene zeitliche Ende des Vertrages, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die Befristung kann allenfalls auf insgesamt zwei Jahre erfolgen, ohne dass es einer Begründung bedarf.

Als Elternzeit wird die Zeit einer unbezahlten Freistellung von der Arbeitsleistung nach der Geburt eines Kindes beziehungsweise nach dem Ablauf der entsprechenden Mutterschutzzeit definiert. Der Arbeitnehmer hat auf diese Freistellung einen entsprechenden Anspruch, der Arbeitgeber kann den Antrag nur unter sehr engen Voraussetzungen ablehnen. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Freie Mitarbeiter sind Arbeitskräfte, die über Dienst- oder Werkverträge Aufträge selbstständig in eigener Regie abarbeiten, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein. Sie arbeiten in der Regel als Subunternehmer. Für die Bewertung als freier Mitarbeiter gibt es einen ganzen Kriterienkatalog, wobei meistens alleine die Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers von der Deutschen Rentenversicherung herangezogen wird; die restlichen Kriterien bleiben im Verfahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zumeist unberücksichtigt, weshalb es häufig zu Klagen vor dem Sozialgericht kommt. Die Bewertung als Arbeitnehmer anstatt als freier Mitarbeiter führt in der Folge, wie schon bei der Scheinselbstständigkeit ausgeführt, zu sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber/Auftraggeber sowie zu einer strafrechtlichen Verfolgung.

Eine Kündigung stellt die einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung einer Vertragspartei eines Arbeitsvertrages auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Sie ist grundsätzlich in Schriftform zu übermitteln.

Mit der Kündigungsschutzklage kann sich ein Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen ab dem Zugang einer Kündigungserklärung des Arbeitgebers vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht gegen die Wirksamkeit der Kündigung wehren. Der Antrag richtet auf Feststellung der Nichtbeendigung des Arbeitsverhältnisses durch die entsprechende Kündigung und somit faktisch auf Weiterbeschäftigung. Die Regelungen finden sich im Kündigungsschutzgesetz.

Mehrarbeit ist in Abgrenzung zur Überstunde die Überschreitung einer tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit als Grenze beziehungsweise wenn gesetzliche Grenzen wie beispielsweise im Arbeitszeitgesetz überschritten werden.

Als Mutterschutz ist allgemein die Summe aller gesetzlichen Regelungen gemeint, durch welche die Arbeitnehmerin als Mutter vor und nach der Entbindung geschützt werden. Im Besonderen ist hiermit der Schutz nach dem Mutterschutzgesetz gemeint. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig. Die entsprechende Frist berechnet sich nach dem ärztlich attestierten prognostizierten Tag der Niederkunft abzüglich 280 Tage. Die Regelungen finden sich im Mutterschutzgesetz.

Als Teilzeitarbeit wird der Zeitraum definiert, den ein Arbeitnehmer im Vergleich zu einem Vollzeitarbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum kürzer arbeitet. Geregelt ist die Teilzeitarbeit im Teilzeitarbeit- und Befristungsgesetz. Hinzu kommen Regelungen in Spezialgesetzen wie beispielsweise dem BEEG oder tarifvertragliche Regelungen oder solche einer Betriebsvereinbarung oder eines Arbeitsvertrages.

Urlaub ist der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer seiner Leistungspflicht nicht nachkommen muss und der Arbeitgeber dennoch den Arbeitslohn fortzahlt, um dem Arbeitnehmer eine Erholung von den Belastungen im Arbeitsalltag zu ermöglichen. Der Urlaub hat eigene Regelungen im Bundesurlaubsgesetz. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer Fünftagewoche und 24 Tage bei einer Sechstagewoche.

Schwerbehindert ist ein Arbeitnehmer gemäß SGB IX, dessen körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate entsprechend des für das Lebensalter normalen Zustandes abweicht und entsprechend die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Die Rechte von Schwerbehinderten und ihr besonderer Schutz sind im Schwerbehindertengesetz geregelt. Arbeitnehmer mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 30-40 sind nicht schwerbehindert, können aber einen Antrag auf Gleichstellung wählen. Für sie gelten dann ebenfalls die Rechte aus dem Schwerbehindertengesetz.

Das Zeugnis fixiert die Bewertung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber hinsichtlich seiner Leistung und Führung in einem bestimmten Zeitraum. Es kann als Zwischenzeugnis, beispielsweise bei einem internen Arbeitsplatzwechsel, oder als Endzeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Das Zeugnis kann als einfaches Zeugnis bei einem nur kurze Zeit andauernden Arbeitsverhältnis oder als qualifiziertes Zeugnis vom Arbeitnehmer verlangt werden.

Urteile

Urteile im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft sowohl Arbeitnehmer und leitende Angestellte als auch Arbeitgeber und bringt immer wieder neue Urteile hervor. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie ausführlich und kompetent zu allen rechtlichten Fragen und Problemen. Lesen Sie im Folgenden die neue und interessante Urteile im Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Auflösungsantrag

BVerfG 1 BvR 988/15 vom 08.11.2016

Wertende Äußerungen in einer prozessualen Auseinandersetzung sind von der Meinungsfreiheit nach dem GG geschützt. Der […]

Nach oben