BAG 5 AZR 505/18 vom 11. Dezember 2019

Eine neue Erstbescheinigung zum Beleg der Arbeitsunfähigkeit hat nicht immer einen neuen Anspruch auf vollständige Entgeltfortzahlung zur Folge.

Ott + Kollegen Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 11. Dezember 2019

Architekt muss Mängel vermeiden

Urteil des Kammergerichtes Berlin, Beschluss vom 27.11.2012 (Az.: 27 U 25/09).

Der Architekt ist verpflichtet bei mangelträchtigen Abreiten besonders gründlich zu […]

Auflösungsantrag

BVerfG 1 BvR 988/15 vom 08.11.2016

Wertende Äußerungen in einer prozessualen Auseinandersetzung sind von der Meinungsfreiheit nach dem GG geschützt. Der […]

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