BAG 5 AZR 505/18 vom 11. Dezember 2019

Eine neue Erstbescheinigung zum Beleg der Arbeitsunfähigkeit hat nicht immer einen neuen Anspruch auf vollständige Entgeltfortzahlung zur Folge.

Ott + Kollegen Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 11. Dezember 2019

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